Als ich vor über sieben Jahren bei ABS Safety angefangen habe, war sie schon Gesprächsthema Nummer eins: die neue europäische Norm für permanente Anschlageinrichtungen.
„Sie kommt bald.“ „Sie ist praktisch fertig.“ „Jetzt dauert es nicht mehr lange.“
So klang es damals. Und so klang es, mit kleinen Variationen, über Jahre hinweg. Auch ich habe dieses Lied in Schulungen gesungen. Die Branche hat gewartet: Hersteller, Prüfstellen, Planer, Händler und Verarbeiter. Immer mit dem Gefühl: Sie steht kurz vor der Veröffentlichung.
Nun ist es tatsächlich so weit.
Im Januar 2025 ist die EN 17235 erschienen, seit Februar 2026 ist sie offiziell harmonisiert. Damit existiert erstmals eine europaweit harmonisierte Produktnorm für permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken im Sinne der Bauprodukteverordnung.
Mit der Harmonisierung beginnt die Koexistenzperiode, die am 9. Februar 2026 gestartet ist und am 9. August 2027 endet. Seit Februar 2026 können Hersteller ihre Produkte nach EN 17235 prüfen und zertifizieren lassen und die CE-Kennzeichnung auf Grundlage einer Leistungserklärung vorbereiten. Prüfstellen wiederum schaffen die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um die neuen Verfahren umzusetzen.
Wichtig ist dabei: Aus der Harmonisierung entsteht zunächst kein akuter Handlungsdruck auf Dächern und an hochgelegenen Arbeitsplätzen. Bestehende Produkte mit Zulassung nach abZ oder ETA dürfen bis zum Ablauf des Zertifikats oder bis auf Widerruf produziert, vertrieben und verbaut werden.
Regelkonform verbaute Systeme müssen weder jetzt noch nach Ablauf der Übergangsfrist ausgetauscht oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Die EN 17235 entfaltet keine rückwirkende Wirkung.
Qualitativ und sicherheitstechnisch stehen bewährte Systeme (ETA oder abZ) den künftigen Produkten nach EN 17235 in nichts nach. Die neue Norm verändert in erster Linie den regulatorischen Rahmen für das Inverkehrbringen und nicht das grundsätzliche Sicherheitsniveau bereits installierter Lösungen.
Gleichzeitig markiert die EN 17235 einen echten Meilenstein. Erstmals gibt es ein harmonisiertes Regelwerk, das Einzelanschlageinrichtungen, Seil- und Schienensysteme sowie Sicherheitsdachhaken als Bauprodukte unter einem europäischen Dach zusammenführt. Das bringt mehr Einheitlichkeit im Markt und wird das Qualitätsniveau steigern, weil Widersprüche und Missverständnisse abnehmen.
Eine Besonderheit sind dabei die Sicherheitsdachhaken. Die bislang gültige Norm für Sicherheitsdachhaken (EN 517) wird nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr gültig sein. Besonders für Sicherheitsdachhaken ist dies ein enormer Qualitätsgewinn.
Eine letzte Frage können wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten. Die Verwendung, also die letztendliche Montage der Produkte, ist nicht europäisch einheitlich geregelt, sondern muss von jeder Nation bestimmt werden. Besonders Verarbeiter und Planende müssen hier wachsam sein und sich über die nationalen Bestimmungen informieren. In Deutschland ist die Verwendung mit Hilfe der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) geregelt. Diese ist verpflichtend für alle Produkte, egal ob mit ETA, abZ oder neu nach EN 17235.
Aus einem „Sie kommt bald“ ist Realität geworden. Und jetzt beginnt die eigentliche Arbeit: Umsetzung, Einordnung und fachliche Diskussion.
Ich bin gespannt, wie ihr die nächsten Monate erlebt – insbesondere mit Blick auf Planung, Bemessung und Anwendung in Deutschland.
